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Bauleitplanung

Leitfaden für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw.

 

Leitfaden für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw.

 

Gewerbegebiet West

 

FFH-Verträglichkeitsabschätzung

Flächenbedarfsanalyse 1

Flächenbedarfsanalyse 2

Flächenbedarfsanalyse 3

Faunistischer Fachbeitrag und Erstellung der Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

Gewerbegebiet West - Planzeichnungen

Babauungsplan "Gewerbegebiet West" mit Begründung

Hydraulisches Gutachten

Bekanntmachung verkürzte Auslegung bis 24.02.2023

 

 

Gewerbegebiet West

 

 

Bebauungsplan „Gewerbegebiet West“ auf den Fl. Nrn. 1323/1, 1323/2, 1323/3 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 1225/2, 1318, 1322, 1323 und 1389 (Gemarkung Kirchheim i. Schw.).

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

B e k a n n t m a c h u n g

 

Der Marktrat Kirchheim i.Schw. hat in der Sitzung vom 28.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet West“ für den Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 1323/1, 1323/2, 1323/3 sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 1225/2, 1318, 1322, 1323 und 1389 (Gemarkung Kirchheim i. Schw.) beschlossen.

 

Der Marktrat hat am 23.02.2021 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 28.07.2020, geändert am 15.12.2020, 23.02.2021, 09.03.2021 sowie 08.11.2022 gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung) sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, Begründung) in der Fassung vom 28.07.2020, geändert am 15.12.2020, 23.02.2021, 09.03.2021 sowie 08.11.2022 liegt, einschließlich der bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, in der Zeit vom

 

28.11.2022 – 13.01.2023

 

im Rathaus Kirchheim i. Schw. (Marktplatz 6, 87757 Kirchheim i. Schw., Zi 15) während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 15.00 – 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht aus.

 

Während der Auslegungsfrist wird allen Interessenten die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen zum oben genannten Verfahren können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Sollte dem Markt Kirchheim i.Schw. bis 13.01.2023 keine Stellungnahme vorliegen, geht der Markt Kirchheim i.Schw. davon aus, dass zur Planung keine weiteren Anregungen vorgebracht werden.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage des Marktes Kirchheim i.Schw. unter www.kirchheim-schwaben.de eingesehen werden.

 

Arten der umweltbezogenen Informationen:

 

  • Das Projektgebiet liegt in der Mindelaue, die durch einen hohen Anteil von Wiesenflächen in den tiefer liegenden Bereichen gekennzeichnet ist, weshalb die Landschaft besonders für Wiesenbrüter geeignet ist. Für die im Planungsgebiet potenziell vorkommenden Tierarten, die gemeinschaftsrechtlich oder nach Bundesrecht streng geschützt sind, wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass Betroffenheiten mit artenschutzrechtlicher Relevanz und das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG im Hinblick auf Brutvögel der Feldfluren (hier Feldlerche, Wiesenschafstelze und Wachtel) ausgeschlossen werden können, wenn entsprechende vorgezogene funktionserhaltende Maßnahmen für die Beeinträchtigung von Brutplätzen durch das Gewerbegebiet und seine Kulissenwirkung ergriffen werden.

 

  • Im Plangebiet herrschen Kalkanmoorgleye und Anmoorgleye vor, die aus Flussmergel, Alm oder lehmigen Talablagerungen über carbonatreichen Tal-Schotter entstanden sind. Durch Nutzung sind die Böden anthropogen überprägt und durch regelmäßige Eingriffe sowie Eintrag von Dünge- und Spritzmitteln belastet. Die bestehenden Böden erfüllen vorrangig die Funktionen als landwirtschaftliche Nutzflächen mit Produktionsfunktion sowie als Deck- und Filterschicht für das Grundwasser.

 

  • Das Plangebiet befindet sich in einem faktischen Überschwemmungsgebiet. Hierzu wurde ein hydrologisches Gutachten erstellt und Flächen für den Retentionsausgleich geschaffen.

 

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können nach den Maßgaben des § 4a Absatz 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB), sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Absatz 6 Satz 1 BauGB).

 

Kirchheim i. Schw., den 16.11.2022

 

Susanne Fischer

1. Bürgermeisterin

 

 

Bebauungsplan Gewerbegebiet West Textteil

Bebauungsplan Gewerbegebiet West Pläne / Ansichten

FFH-Verträglichkeitsabschätzung

Flächenbedarfsanalyse 1

Flächenbedarfsanalyse 2

Flächenbedarfsanalyse 3

Artenschutzrechtliche Prüfung

Hydraulisches Gutachten

 

 

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Aufstellung einer Einbeziehungssatzung "An der Bgm.-Wagner-Straße" im Ortsteil Spöck

 

Bekanntmachung zur Einbeziehungssatzung "An der Bgm.-Wagner-Straße"

 

Aufstellung des Bebauungsplanes "Östlich Schulstraße/Angerweg"

Hier können Sie die Bekanntmachung sowie den Entwurf des Bebauungsplanes zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einsehen.

 

 

 

 


Gewerbegebiet West

 

Auslegung in der Zeit vom 27.12.2021 bis 28.01.2022.

 

Bebauungsplan Gewerbegebiet Auslegung Dez.2021