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Bekanntmachung einer Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln

Kirchheim in Schwaben, den 10.​11.​2025

Bekanntgabe einer Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln

 

Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw.

 

Markt Kirchheim i.Schw.

 

Flurneuordnung Hausen III

Gemeinde Salgen, Landkreis Unterallgäu

 

Ladung zur Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse u.a.

 

Bekanntgabe

 

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Hausen III gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden zu einer Teilnehmerversammlung geladen, in der den Teilnehmern die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert werden und außedem ein Bericht über den Stand des Verfahrens und eine Aufklärung über die Neuordnung des Verfahrensgebietes gegeben wird. Anschließend besteht Gelegenheit zu einer allgemeinen Aussprache.

 

Die Versammlung findet statt am:

 

Mittwoch, 26.11.2025 um 19:00 Uhr,

Ort: Vereinsheim Hausen, Mattsieser Straße 14, 87775 Salgen

 

Hierzu ist eine Ladung der Teilnehmergemeinschaft in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw., Marktplatz 6, 87757 Kirchheim i.Schw., vom 11.11.2025 bis 25.11.2025 niedergelegt, die dort während der Dienststunden eingesehen werden kann. Die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die Wertermittlungskarte, welche die Ergebnisse der Wertermittlung enthält, liegen anschließend an die Versammlung zwei Wochen bis zum 11.12.2025 in der 

 

* Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen, Hauptstr. 34, 87772 Pfaffenhausen und in der 

* Gemeinde Salgen, Johannesweg 28, 87775 Salgen

 

während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

 

Hinweis

 

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke, nicht nur der eigenen, können während der Zeit der Niederlegung der Niederschrift und der Wertermittlungskarte beim Voristzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Hausen III (Postanschrift: Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Postfach 1163, 86369 Krumbach (Schwaben), "schriftlich" vorgebracht werden.

 

Kirchheim i.Schw., 10.11.2025