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Bekanntmachung über Stau- und Triebwerksanlage an der Mindel auf Grundstück Fl.Nr. 1364 der Gemarkung Hasberg; Aufstauen der Mindel bei Fluss-km 42,020 auf Höhe 530,58 m ü. NN

Kirchheim in Schwaben, den 13.​10.​2025

33 - 6430.1

 

 

Stau- und Triebwerksanlage an der Mindel auf Grundstück Fl.Nr. 1364 der Gemarkung Hasberg;
Aufstauen der Mindel bei Fluss-km 42,020 auf Höhe 530,58 m ü. NN

 

 

Bekanntmachung

 

Mit Beschluss des Bezirksamtes Krumbach vom 05.06.1929 erhielt die Gemeinde Hasberg die nachträgliche Genehmigung zur Errichtung einer Stau- und Triebwerksanlage auf Fl.Nrn. 1581 und 90 der Steuergemeinde Hasberg. Mit Bescheid des Landratsamtes Unterallgäu vom 08.12.1993 erhielt der Rechtsnachfolger, Herr Peter Schlosser, die Bewilligung, die Mindel durch die Stau- und Triebwerksanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1364 der Gemarkung Hasberg bei Fluss-km 42,020 auf Höhe 530,58 m ü. NN aufstauen zu dürfen. Die Bewilligung vom 08.12.1993 war bis zum 31.12.2023 befristet. Mit Bescheid des Landratsamtes Unterallgäu vom 08.11.2023 erhielt der aktuelle Eigentümer, Herr Michael Pelzl, die beschränkte Erlaubnis, die Mindel durch die Stau- und Triebwerksanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1364 der Gemarkung Hasberg bei Fluss-km 42,020 auf Höhe 530,58 m ü. NN aufstauen zu dürfen. Die beschränkte Erlaubnis endet am 31.12.2025.

 

Mit Planunterlagen des Ingenieurbüros Kling Consult vom 16.06.2025 beantragte Herr Michael Pelzl die Erteilung einer neuen wasserrechtlichen Bewilligung für die Fortführung des Stauhaltungs- und Kraftwerksbetriebs mit einer maximalen Stauhöhe von 530,83 m ü. NHN (DHHN2016) über die bestehenden Anlagen und Betriebseinrichtungen.

 

 

Das Vorhaben wird hiermit bekanntgegeben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass

 

  1. die Planunterlagen, die der Erteilung der neuen Bewilligung für das Aufstauen der Mindel zugrunde liegen, in der Zeit vom 24.10.2025 bis einschließlich 24.11.2025 beim Markt Kirchheim in Schwaben sowie beim Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Straße 33, 87719 Mindelheim, 3. Stock, Zimmer 329, während der Dienststunden zur Einsicht ausliegen,

     

  2. die Planunterlagen in der Zeit vom 24.10.2025 bis einschließlich 24.11.2025 auch auf der Internetseite des Landratsamtes Unterallgäu unter https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/

    aktuelles/bekanntmachungen sowie auf der Internetseite  des Marktes Kirchheim in Schwaben unter https://www.kirchheim-schwaben.de/einsehbar sind,

     

  3. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bis spätestens 08.12.2025 beim Markt Kirchheim in Schwabenoder beim Landratsamt Unterallgäu, 87719 Mindelheim, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift zu erheben sind,

     

  4. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,

     

  5. Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind,

     

  6. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und

     

  7. die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

     

 

Kirchheim in Schwaben, den 13.10.2025

 

 

 

Susanne Fischer

1. Bürgermeisterin

 

 

Angeschlagen am:       17.10.2025                                   Abgenommen am:              10.12.2025