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Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Kirchheim in Schwaben, den 09.​10.​2025

Öffentliche Bekanntmachung 

zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren

nach dem Bundesmeldegesetz

 

 

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personal-management der Bundeswehr

Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-gesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m § 42 Abs. 3 BMG widersprechen.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

 

 

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. - Einwohnermeldeamt

Marktplatz 6, 87757 Kirchheim i.Schw.

 

Öffnungszeiten: 

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

 

vornehmen.

 

 

 

Kirchheim i.Schw., 07.10.2025

 

 

 

 

_______________________________________________

PhDr. Dominik Leder

Leiter der Geschäftsstelle

 

 

 

 

 

Angeheftet: 13.10.2025                                         Abgenommen: 12.11.2025