Vollzug der Wassergesetze; Erlaubnis für das Einleiten von entlastetem Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungsanlagen in die Flossach und die Kleine Flossach (über den Schmidangergraben)
33 - 6323.1
Vollzug der Wassergesetze;
Erlaubnis für das Einleiten von entlastetem Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungsanlagen in die Flossach und die Kleine Flossach (über den Schmidangergraben)
Bekanntmachung
Mit Bescheid des Landratsamtes Unterallgäu vom 04.12.2024 wurde dem Markt Kirchheim i. Schw. die beschränkte Erlaubnis für das Einleiten von entlastetem Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungsanlagen in die Flossach bzw. den Schmidangergraben erteilt. Die Erlaubnis ist bis zum 31.12.2025 befristet.
Der Markt Kirchheim i. Schw. beantragte mit Schreiben vom 02.06.2025 sowie mit Planunterlagen des Ingenieurbüros Kling Consult GmbH, 86831 Krumbach, vom 07.05.2025 die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für das Einleiten von entlastetem Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungsanlagen im Markt Kirchheim i. Schw. in die Flossach und die Kleine Flossach (über den Schmidangergraben).
Das Landratsamt Unterallgäu beabsichtigt, dem Markt Kirchheim i. Schw. für die vorgenannte Einleitung eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis, befristet bis zum 31.12.2045, zu erteilen.
Das Vorhaben wird hiermit bekanntgegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass
die Planunterlagen, die der Benutzung zugrunde liegen, in der Zeit vom 26.08.2025 bis einschließlich 25.09.2025 beim Markt Kirchheim i. Schw. sowie beim Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Straße 33, 87719 Mindelheim, 3. Stock, Zimmer 328, während der Dienststunden zur Einsicht ausliegen,
die Planunterlagen in der Zeit vom 26.08.2025 bis einschließlich 25.09.2025 auch auf den Internetseiten des Landratsamtes Unterallgäu unter
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/bekanntmachungen sowie des Marktes Kirchheim i. Schw. unter https://www.kirchheim-schwaben.deeinsehbar sind,
etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bis spätestens 09.10.2025 beim Markt Kirchheim i. Schw. oder beim Landratsamt Unterallgäu, 87719 Mindelheim, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,
mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind,
bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und
die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Markt Kirchheim i. Schw., den 06.08.2025
Gez.
Susanne Fischer
1. Bürgermeisterin
Angeschlagen am: 08.08.2025
Abgenommen am: 10.10.2025



