Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bekanntmachung Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) Mariä Himmelfahrt

09. 05. 2025

BEKANNTMACHUNG

Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz)
Mariä Himmelfahrt

 

Hiermit wird gemäß Art. 1 Abs. 3 Satz 2 des Feiertagsgesetzes (FTG) bekannt gemacht, dass der 15. August eines jeden Jahres Mariä Himmelfahrt in der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw. als gesetzlicher Feiertag gilt.

 

Nach den im Rahmen des Zensus 2022 erhobenen Daten hatten zum Zensus-Stichtag, am 15. Mai 2022, im Markt Kirchheim i.Schw. mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz.

 

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung zum 01.06.2025 in Kraft und gilt für alle öffentlich-rechtlichen Einrichtungen der Gemeinde sowie für die entsprechenden gesetzlichen Regelungen bezüglich der Arbeitszeit und der Schließung von Geschäften und Institutionen in Kirchheim i.Schw..

 

Hintergrund: Mariä Himmelfahrt ist ein katholischer Feiertag, der vor allem in katholischen Regionen gefeiert wird und eine besondere religiöse Bedeutung hat. An diesem Tag finden Gottesdienste und Feierlichkeiten statt. Es gelten besondere arbeitsrechtliche Bestimmungen, die die Arbeit und den Handel betreffen.

 

Die Bevölkerung wird gebeten, dies bei der Planung von Arbeitszeiten und Freizeitaktivitäten zu berücksichtigen.

 

 

Kirchheim i.Schw., den 09.05.2025

 

Susanne Fischer
1. Bürgermeisterin