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Antrag Übermittlungssperre


Allgemeine Informationen

Der Gesetzgeber erlaubt die Weitergabe von personenbezogenen Daten für Auskunftszwecke an Dritte. Er gibt Ihnen aber auch die Möglichkeit, dieser Weitergabe zu widersprechen. Die Weiter-gabe von Daten an Auskunftssuchende im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft umfasst jedoch lediglich den Familiennamen, den Vornamen sowie die Anschrift.

Sie können ohne weitere Angaben von Gründen den unten aufgeführten Datenübermittlungen jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist unbefristet bzw. bis auf Widerruf gültig.
 
Folgende Auskunftsarten werden unterschieden:
 

  • Politische Parteien, Alters- / Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage (alle § 50 Abs. 1 bis 5 BMG)
  • Religionsgesellschaft (§ 42 Abs. 1 - 3 BMG)
  • Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 Satz 1 BMG)

 
Im Antrag sind der Familien- und der Vorname, sowie das Geburtsdatum und die Anschrift ein-zutragen. Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt. Dieses muss ausgedruckt und unterschreiben bei der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw., Zimmer 16 vorgelegt werden.
 
Der Eintrag einer Übermittlungs- oder Auskunftssperre ist kostenlos.
 
Kontakt
Tel: 08266 / 8608-16
Fax:08266 / 8608-30
E-Mail: meldeamt@kirchheim-schwaben.de

Sicherheit
Die Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird mittels einer Transaktionsnummer registriert.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt | Pass und Ausweis | Wahlen

 

Formulare

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