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Wahlen
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Wichtige Hinweise
zur Stichwahl des Landrats am 29. März 2020 Aufgrund der aktuellen Corona-Krise wird die Stichwahl des Landrats ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Die Briefwahlunterlagen werden jeder wahlberechtigten Person ohne Antrag zugesandt. Hierzu wird auf folgende Punkte besonders hingewiesen: 1. Wahlberechtigte, die bis zum 25.03.2020 noch keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, sollen sich beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim telefonisch (08266/8608-0) oder per Email (meldeamt@kirchheim-schwaben.de) melden. Für dringende Fälle ist das Wahlamt hierfür am Wahltag von 10 Uhr bis 12 Uhr unter der Rufnummer 08266/8608-12 erreichbar. 2. Alle Wahlberechtigten sind selbst für den fristgerechten Zugang der Wahlbriefe bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft verantwortlich. Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Briefkasten am Rathaus Kirchheim oder an der Gemeindekanzlei Eppishausen eingeworfen werden. Wahlbriefe, die nach 18 Uhr eingeworfen werden, werden nicht mehr gewertet. Kirchheim, 19.03.2020 Bekanntgabe des Ergebnisses der Bürgerentscheide am 16.02.2020 Der Abstimmungsleiter hat folgendes Abstimmungsergebnis festgestellt: 1. Zahl der Stimmberechtigten: 2.102 2. Zahl der Abstimmenden: 1.131 3. Bürgerentscheid 1: „Ratsbegehren“ Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen: 1.131 gültige Ja-Stimmen: 893 gültige Nein-Stimmen: 207 ungültige Stimmen: 31 Bürgerentscheid 2: „Bürgerbegehren“ Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen: 1.131 gültigen Ja-Stimmen: 234 gültigen Nein-Stimmen: 758 ungültige Stimmen: 139 Stichfrage Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen: 1.131 gültige Stimmen Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren): 870 gültige Stimmen Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren): 229 ungültige Stimmen: 32 Die Abstimmungsfrage zum Ratsbegehren wurde mehrheitlich mit „JA“ beantwortet. Diese Mehrheit hat das Abstimmungsquorum von mindestens 20 v.H. der Stimmberechtigten erreicht. Die Abstimmungsfrage zum Bürgerentscheid wurde mehrheitlich mit „NEIN“ beantwortet. Diese Mehrheit hat das Abstimmungsquorum von mindestens 20 v.H. der Stimmberechtigten erreicht. Das Abstimmungsergebnis zur Stichfrage hat dementsprechend keine Bedeutung. Kirchheim, 16.02.2020 gez. Josef Simon Abstimmungsleiter |
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