Wahlen | Abstimmungen

 

Ergebnisse der Kommunalwahl 2020


Internetwahlschein

Mit nachfolgendem Link können Sie in dem vom Wahlrecht vorgegebenen Zeitraum online einen Wahlschein beantragen:

Wichtige Hinweise zur Stichwahl des Landrats am 29. März 2020

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise wird die Stichwahl des Landrats ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Die Briefwahlunterlagen werden jeder wahlberechtigten Person ohne Antrag zugesandt.
 
Hierzu wird auf folgende Punkte besonders hingewiesen:
 
1. Wahlberechtigte, die bis zum 25.03.2020 noch keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben,
    sollen sich beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim telefonisch (08266/8608-0) oder per
    Email ( ) melden.
 
    Für dringende Fälle ist das Wahlamt hierfür am Wahltag von 10 Uhr bis 12 Uhr unter der Rufnummer 
    08266/8608-12 erreichbar.
 
2. Alle Wahlberechtigten sind selbst für den fristgerechten Zugang der Wahlbriefe bei der Gemeinde oder
    der Verwaltungsgemeinschaft verantwortlich.
 
    Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Briefkasten am Rathaus Kirchheim oder an
    der Gemeindekanzlei Eppishausen eingeworfen werden.
 
    Wahlbriefe, die nach 18 Uhr eingeworfen werden, werden nicht mehr gewertet.
 
Kirchheim, 19.03.2020

Bekanntgabe des Ergebnisses der  Bürgerentscheide am 16.02.2020

Der Abstimmungsleiter hat folgendes Abstimmungsergebnis festgestellt:
 

1. Zahl der Stimmberechtigten:   2.102
2. Zahl der Abstimmenden: 1.131
3. Bürgerentscheid 1: „Ratsbegehren“  
Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen: 1.131
gültige Ja-Stimmen: 893
gültige Nein-Stimmen: 207
ungültige Stimmen: 31
Bürgerentscheid 2: „Bürgerbegehren“  
Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen:  1.131
gültigen Ja-Stimmen: 234
gültigen Nein-Stimmen: 758
ungültige Stimmen: 139
Stichfrage  
Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen:  1.131
gültige Stimmen Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren): 870
gültige Stimmen Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren): 229
ungültige Stimmen: 32

                             
Die Abstimmungsfrage zum Ratsbegehren wurde mehrheitlich mit „JA“ beantwortet. Diese Mehrheit hat das Abstimmungsquorum von mindestens 20 v.H. der Stimmberechtigten erreicht.

Die Abstimmungsfrage zum Bürgerentscheid wurde mehrheitlich mit „NEIN“ beantwortet. Diese Mehrheit hat das Abstimmungsquorum von mindestens 20 v.H. der Stimmberechtigten  erreicht.

Das Abstimmungsergebnis zur Stichfrage hat dementsprechend keine Bedeutung.

Kirchheim, 16.02.2020

gez.
Josef Simon
Abstimmungsleiter