Wahlen | Abstimmungen
Ergebnisse der Kommunalwahl 2020
Mit nachfolgendem Link können Sie in dem vom Wahlrecht vorgegebenen Zeitraum online einen Wahlschein beantragen:
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise wird die Stichwahl des Landrats ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Die Briefwahlunterlagen werden jeder wahlberechtigten Person ohne Antrag zugesandt.
Hierzu wird auf folgende Punkte besonders hingewiesen:
1. Wahlberechtigte, die bis zum 25.03.2020 noch keinen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben,
sollen sich beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim telefonisch (08266/8608-0) oder per
Email ( ) melden.
Für dringende Fälle ist das Wahlamt hierfür am Wahltag von 10 Uhr bis 12 Uhr unter der Rufnummer
08266/8608-12 erreichbar.
2. Alle Wahlberechtigten sind selbst für den fristgerechten Zugang der Wahlbriefe bei der Gemeinde oder
der Verwaltungsgemeinschaft verantwortlich.
Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Briefkasten am Rathaus Kirchheim oder an
der Gemeindekanzlei Eppishausen eingeworfen werden.
Wahlbriefe, die nach 18 Uhr eingeworfen werden, werden nicht mehr gewertet.
Kirchheim, 19.03.2020
Der Abstimmungsleiter hat folgendes Abstimmungsergebnis festgestellt:
1. Zahl der Stimmberechtigten: | 2.102 |
2. Zahl der Abstimmenden: | 1.131 |
3. Bürgerentscheid 1: „Ratsbegehren“ | |
Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen: | 1.131 |
gültige Ja-Stimmen: | 893 |
gültige Nein-Stimmen: | 207 |
ungültige Stimmen: | 31 |
Bürgerentscheid 2: „Bürgerbegehren“ | |
Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen: | 1.131 |
gültigen Ja-Stimmen: | 234 |
gültigen Nein-Stimmen: | 758 |
ungültige Stimmen: | 139 |
Stichfrage | |
Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen: | 1.131 |
gültige Stimmen Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren): | 870 |
gültige Stimmen Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren): | 229 |
ungültige Stimmen: | 32 |
Die Abstimmungsfrage zum Ratsbegehren wurde mehrheitlich mit „JA“ beantwortet. Diese Mehrheit hat das Abstimmungsquorum von mindestens 20 v.H. der Stimmberechtigten erreicht.
Die Abstimmungsfrage zum Bürgerentscheid wurde mehrheitlich mit „NEIN“ beantwortet. Diese Mehrheit hat das Abstimmungsquorum von mindestens 20 v.H. der Stimmberechtigten erreicht.
Das Abstimmungsergebnis zur Stichfrage hat dementsprechend keine Bedeutung.
Kirchheim, 16.02.2020
gez.
Josef Simon
Abstimmungsleiter