Vollzug der Wassergesetze; Erlaubnis für das Einleiten von entlastetem Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungsanlagen in die Flossach und die Kleine Flossach (über den Schmidangergraben)

Kirchheim in Schwaben, den 10.​11.​2025

33 - 6323.1

 

 

Vollzug der Wassergesetze;
Erlaubnis für das Einleiten von entlastetem Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungs-anlagen in die Flossach und die Kleine Flossach (über den Schmidangergraben)

 

 

Bekanntmachung

 

Mit Bescheid des Landratsamtes Unterallgäu vom 04.12.2024 wurde dem Markt Kirchheim i. Schw. die beschränkte Erlaubnis für das Einleiten von entlastetem Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungsanlagen in die Flossach bzw. den Schmidangergraben erteilt. Die Erlaubnis ist bis zum 31.12.2025 befristet.

 

Der Markt Kirchheim i. Schw. beantragte mit Schreiben vom 02.06.2025 sowie mit Planunter-lagen des Ingenieurbüros Kling Consult GmbH, 86831 Krumbach, vom 07.05.2025 die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für das Einleiten von entlastetem Mischwasser aus fünf Mischwasserentlastungsanlagen im Markt Kirchheim i. Schw. in die Flossach und die Kleine Flossach (über den Schmidangergraben).

 

Das Landratsamt Unterallgäu erteilt dem Markt Kirchheim i. Schw. mit Bescheid vom 29.10.2025 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die vorgenannte Einleitung, befristet vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2046.

 

Eine Ausfertigung dieses Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie einer Ausfertigung der verfahrensgegenständlichen Planunterlagen liegen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Zeit vom 18.11.2025 bis einschließlich 02.12.2025

  • in der Verwaltung des Marktes Kirchheim i. Schw. und

  • beim Landratsamt Unterallgäu Bad Wörishofer Str. 33, Mindelheim, 3. Stock, Zimmer 328

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen und denjenigen die Einwendungen erhoben haben als zugestellt gilt (Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

 

Darüber hinaus sind der Bescheid und die Planunterlagen in der Zeit vom 18.11.2025 bis einschließlich 02.12.2025 auch auf den Internetseiten des Landratsamtes Unterallgäu unter https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/bekanntmachungen sowie  des Marktes Kirchheim i. Schw. unter https://www.kirchheim-schwaben.deeinsehbar.

 

 

 

Susanne Fischer

1. Bürgermeisterin

 

Angeschlagen am: 12.11.2025                           Abgenommen am: 05.12.2025