Online-Dienste
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Antrag Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Mit diesem Online-Antrag können Privatpersonen (natürliche Personen) eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) für eigene Zwecke online beantragen. Auszüge aus dem Gewerbezentralregister für eine juristische Person oder zur Vorlage bei einer Behörde müssen persönlich bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein „gewerberechtliches Führungszeugnis“, aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Weitere Hinweise finden Sie beim Bundesamt für Justiz unter www.bundesjustizamt.de Im Rahmen der Beantragung sind der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift einzutragen. Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro. Kontakt Tel: 08266 / 8608-16 Fax:08266 / 8608-30 E-Mail: gewerbe@kirchheim-schwaben.de Sicherheit: Die Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird mittels einer Transaktionsnummer registriert. |
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Markt Kirchheim in Schwaben
Marktplatz 6 87757 Kirchheim in Schwaben Tel: 08266/8608-0 Fax: 08266/8608-30 info(at)kirchheim-schwaben.de |
Rathausbote ABO
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