Abmeldung Nebenwohnung
Allgemeine Informationen
Falls eine Nebenwohnung (auch als "Zweitwohnsitz" bezeichnet) nicht mehr bewohnt wird, muss sie abgemeldet werden.
Sie können hier online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.
Sie können hierzu das Abmeldeformular elektronisch ausfüllen, es wird ein PDF-Formular erzeugt, welches ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Das unterschriebene Formular ist dann im Einwohnermeldeamt vorzulegen oder dem Einwohnermeldeamt zuzusenden.
Für die Abmeldung einer Nebenwohnung entsthen keine Kosten.
Kontakt
Tel: 08266 / 8608-16
Fax:08266 / 8608-30
E-Mail: meldeamt@kirchheim-schwaben.de
Sicherheit:
Die Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird mittels einer Transaktionsnummer registriert.