Antrag einfache Melderegisterauskunft
Allgemeine Informationen
Seit einigen Jahren ist es in Bayern möglich, Melderegisterauskünfte über das Internet zu erteilen. Die Online-Auskunft wird dabei unter den gleichen Voraussetzungen wie die bisherige Auskunft auf Papier erteilt.
Für Abfragen über das Internet müssen mindestens Familienname und Vorname sowie zwei weitere Kriterien (Auswahl aus Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift) eingegeben werden. Dabei müssen alle Angaben richtig eingetragen sein. Alle eingetragenen Angaben werden auf deren Richtigkeit geprüft. Führt die Überprüfung zu einem Fehler, so wird die Anfrage abgewiesen.
Die Gebühr für die Online-Auskunft beträgt 8,00 Euro.
Jeder Bürger hat das Recht, der Online-Auskunft zu widersprechen. Falls Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, müssen Sie dies dem Einwohnermeldeamt schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Sie können aber auch den Online-Antrag für Ihren Widerspruch nutzen.
Kontakt
Tel: 08266 / 8608-16
Fax:08266 / 8608-30
E-Mail: meldeamt@kirchheim-schwaben.de
Sicherheit
Die Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird mittels einer Transaktionsnummer registriert.