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Anmeldung Hundesteuer Gemäß den geltenden Hundesteuersatzungen sind Sie ab dem 4. Lebensmonat eines Hundes zur Anmeldung verpflichtet, sofern Sie diesen länger als drei Monate halten. Falls Ihr bisheriger Hund verstorben ist, müssen Sie diesen abmelden und den neuen Hund anmelden. Wenn Sie in diesem Jahr für den verstorbenen Hund bereits Hundesteuer entrichtet haben, so entsteht für das laufende Jahr keine neue Steuerpflicht. Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre persönlichen Daten sowie die Rasse, das Wurfdatum und das Geschlecht des Hundes. Definition Kampfhund: Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auszugehen ist. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerte Aggressivität und Gefähr-lichkeit vom 10.7.1992 (GVBl. S. 268, BayRS 2011-2-7-1) in der jeweils geltenden Fassung genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Die Hundesteuer in der Gemeinde Eppishausen beträgt jährlich
Die Hundesteuer im Markt Kirchheim i.Schw. beträgt jährlich
Sollten Sie Fragen zur Steuerermäßigung oder -befreiung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim i.Schw. Kontakt Tel: 08266 / 8608-15 Fax:08266 / 8608-30 E-Mail: abgaben@kirchheim-schwaben.de Sicherheit: Die Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird mittels einer Transaktionsnummer registriert. |
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Markt Kirchheim in Schwaben
Marktplatz 6 87757 Kirchheim in Schwaben Tel: 08266/8608-0 Fax: 08266/8608-30 info(at)kirchheim-schwaben.de |
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